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   BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16   

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BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16 (https://dejure.org/2016,23596)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.2016 - 4 B 12.16 (https://dejure.org/2016,23596)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 (https://dejure.org/2016,23596)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1; SächsDSchG § 8 Abs. 1, § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie; Privatnützigkeit; Verhältnismäßigkeit.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 14 Abs. 1 GG
    Denkmalschutz; Eigentumsgarantie; Privatnützigkeit; Verhältnismäßigkeit; Veräußerung eines Baudenkmals

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 8 Abs 1 DSchG SN, § 12 Abs 1 S 1 Nr 5 DSchG SN
    Abbruchgenehmigung für Baudenkmal; Darlegungslast des Eigentümers

  • IWW

    § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; § 8 Abs. 1 SächsDSchG; § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SächsDSchG; Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG
    VwGO; SächsDSchG; GG

  • Wolters Kluwer

    Abbruchgenehmigungsbegehren für ein Kulturdenkmal (hier: leerstehendes Wohnhaus); Vollständige Beseitigung der Privatnützigkeit des Eigentums an einem Baudenkmal; Mangelnder Gebrauch und fehlende Veräußerungsmöglichkeit eines Baudenkmals; Darlegungslast des Eigentümers ...

  • doev.de PDF

    Kulturdenkmal; Zumutbarkeit der Erhaltung

  • rewis.io

    Abbruchgenehmigung für Baudenkmal; Darlegungslast des Eigentümers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie; Privatnützigkeit; Verhältnismäßigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Abbruchgenehmigung für Baudenkmal; Darlegungslast des Eigentümers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung für ein Kulturdenkmal?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Abbruchgenehmigung für denkmalgeschütztes Wohnhaus bei Erhaltungspflicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann besteht ein Anspruch auf Erteilung einer Abbruchgenehmigung für ein Kulturdenkmal? (IBR 2016, 664)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 641
  • DÖV 2016, 918
  • BauR 2016, 1889
  • ZfBR 2016, 692
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
    Die Privatnützigkeit des Eigentums an einem Baudenkmal wird nahezu vollständig beseitigt, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (wie BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ).

    Tritt eine gesetzliche Erhaltungspflicht hinzu, so wird aus dem Recht eine Last, die der Eigentümer allein im öffentlichen Interesse zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung ziehen zu können (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ).

    Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 und vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 995, 2288, 2711/95 - BVerfGE 101, 54 ; Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 - BVerfGE 134, 242 Rn. 167).

    Die Bestandsgarantie verlangt, dass in erster Linie Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers real vermeiden und die Privatnützigkeit des Eigentums so weit wie möglich erhalten (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ).

    Die Denkmalpflege ist eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang, die zu einer gesteigerten Sozialbindung des Eigentums an dem Denkmal führt (BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 ).

    Die Beschwerde entnimmt dem angegriffenen Urteil den Rechtssatz, das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Denkmals und die Sozialgebundenheit nach Art. 14 Abs. 2 GG geböten dem Eigentümer, einen Investor für sein denkmalgeschütztes Objekt aufzusuchen und es im Zweifel an diesen zu veräußern und sieht hierin eine Abweichung zu einem Rechtssatz, den sie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - (BVerfGE 100, 226) entnehmen will.

  • BVerwG, 31.07.2013 - 6 C 9.12

    Akademischer Grad; Doktorgrad; Gesetzesbestimmtheit; Unwürdigkeit; späteres

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
    Das Gericht muss die Beteiligten aber grundsätzlich nicht vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Streitstoffes hinweisen, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung nach der mündlichen Verhandlung ergibt (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 2013 - 6 C 9.12 - NVwZ 2013, 1614 Rn. 38 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.03.2013 - 4 B 15.12

    Unterlassene Einholung eines Obergutachtens als Revisionsgrund

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
    Im Übrigen fehlt eine Darlegung, was die Kläger bei einer Gehörsgewährung noch vorgetragen hätten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 2013 - 4 B 15.12 - BRS 81 Nr. 122 Rn. 14; stRspr).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
    Eine gerichtliche Entscheidung ist eine unzulässige Überraschungsentscheidung, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr; BVerwG, Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 S. 91 und vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 23.06.2006 - 1 B 227/05

    Änderung eines Kulturdenkmals

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
    Ein Beteiligter musste daher damit rechnen, dass die angeführte frühere Rechtsprechung (u.a. OVG Bautzen, Beschlüsse vom 23. Juni 2006 - 1 B 227/05 - BRS 70 Nr. 199) aufgegeben werden könnte.
  • BVerwG, 13.01.2014 - 4 BN 37.13

    Beurteilung der Abgrenzung eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung durch

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
    Eine gerichtliche Entscheidung ist eine unzulässige Überraschungsentscheidung, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (stRspr; BVerwG, Beschlüsse vom 23. Dezember 1992 - 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241 S. 91 und vom 13. Januar 2014 - 4 BN 37.13 - juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11

    Schmutzwasserbeitrag, Beitragsmaßstab, Vorteilsprinzip, ; Vollgeschosszahl,

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
    Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat bereits 2013 dahin stehen lassen, ob es sich bei der Entscheidung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsDSchG um eine gebundene Entscheidung oder eine Ermessensentscheidung handelt (OVG Bautzen, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 - DVBl. 2014, 663 Rn. 32).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
    Unter die Verfügungsbefugnis fällt grundsätzlich auch das Recht des Eigentümers, sein Eigentum zu veräußern (BVerfG, Beschluss vom 26. Juni 2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252 ).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
    Das durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Eigentum ist in seinem rechtlichen Gehalt durch Privatnützigkeit und die grundsätzliche Verfügungsbefugnis des Eigentümers über den Eigentumsgegenstand gekennzeichnet (BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226 und vom 14. Juli 1999 - 1 BvR 995, 2288, 2711/95 - BVerfGE 101, 54 ; Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139, 3386/08 - BVerfGE 134, 242 Rn. 167).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16
    Der Gesetzgeber muss bei der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis bringen (BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 - BVerfGE 110, 1 ; stRspr).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95

    Schuldrechtsanpassungsgesetz

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 17.11.2009 - 7 B 25.09

    Denkmalschutz; Eigentumsgarantie; Eigentümer; Erhaltungspflicht; wirtschaftliche

  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - 2 B 3.06

    Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht für ein Denkmal

  • BVerwG, 25.11.1992 - 6 B 27.92

    Erweiterungsprüfung zum Abiturzeugnis im Fach Latein - Abschluss mit der Note

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 175/13

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

  • OVG Saarland, 20.11.2008 - 2 A 269/08

    Genehmigung für Abriss eines Baudenkmals

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 8 A 11062/14

    Denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung; Nachweis der Unzumutbarkeit der

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2003 - 1 L 601/97

    Wirtschaftliche Zumutbarkeit der Erhaltung eines als Baudenkmal eingestuften

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 10 A 1069/12

    Anspruch auf Erteilung einer Abbrucherlaubnis hinsichtlich eines unter

  • OVG Saarland, 07.03.2024 - 2 A 239/22

    Berufungsverfahren: Abrissgenehmigung für ehemalige Kirche

    [Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris] Die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Eigentums durch Art. 14 Abs. 1 GG erlaubt Beschränkungen der Verfügungsbefugnis und Nutzungsberechtigung des privaten Eigentümers eines Kulturdenkmals als Inhaltsbeschränkung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nur im Rahmen der Sozialbindung und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

    [Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris; sowie VGH Mannheim, Urteil vom 2.11.2019 - 1 S 2984/18 -, juris; a.A. OVG Magdeburg, Urteil vom 18.8.2016 - 2 L 65/14 -, juris (für den Fall, dass eine kommunale Gebietskörperschaft durch die Aufgaben des Denkmalschutzes ihre eigenen Aufgaben i.S.d. kommunalen Selbstverwaltungsgarantie nicht mehr erfüllen kann)] Ausgangspunkt für diese Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die Sanierungskosten, d.h. die gesamten Kosten, welche die Erhaltung des Denkmals sichern und zugleich eine zeitgemäße Nutzung ermöglichen.

    [Vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.7.2016 - 4 B 12/16 -, juris] Um der Denkmalbehörde die Feststellung zu ermöglichen, ob das Denkmal tatsächlich unverkäuflich ist oder ob seine Veräußerung allein an den nicht angemessenen Preisvorstellungen des Eigentümers gescheitert ist, der letztlich auf die lukrativere Verwendung des Grundstücks ohne das Denkmal spekuliert, hat der Eigentümer die Unverkäuflichkeit des Denkmals zu einem angemessenen Preis an einen zur Erhaltung bereiten Käufer belegen.

  • VG Karlsruhe, 12.12.2023 - 2 K 2212/21

    Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Abbruch

    Die Versagung der Zustimmung zur Erteilung einer Abbruchgenehmigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann nicht mehr zumutbar, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226 = juris Rn. 85; im Anschluss hieran BVerwG, Beschl. v. 28.07.2016 - 4 B 12.16 -, BauR 2016, 1889 = juris Rn. 7; Beschl. v. 17.11.2009 - 7 B 25.09 -, NVwZ 2010, 256 = juris Rn. 15).

    a) Besteht die praktische Möglichkeit eines Verkaufs des Denkmals an einen zur Erhaltung bereiten Käufer zu einem angemessenen Preis, so begründet dies die Zumutbarkeit der Erhaltungspflicht auch dann, wenn eine objektbezogene Wirtschaftlichkeitsberechnung zu einem negativen Ergebnis gelangt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2016 - 4 B 12.16 -, BauR 2016, 1889 = juris Rn. 10; VG Freiburg, Urt. v. 28.07.2016 - 2 K 1888/15 -, juris Rn. 89; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13.09.2013 - 10 A 1406/08 -, NWVBl 2010, 20 = juris Rn. 49;OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 02.12.2009 - 1 A 10547/09 -, LKRZ 2010, 76 = juris Rn. 36).

    Zugleich dient es den Zielen des Denkmalschutzes, von einem Abriss eines Gebäudes abzusehen, wenn ein Erwerber - etwa auf Grund anderer wirtschaftlicher Einschätzungen, höherer Risikobereitschaft oder eines besonderen Affektionsinteresses - bereit ist, auch bei negativer Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Denkmal zu erhalten (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschl. v. 28.07.2016 - 4 B 12.16 -, BauR 2016, 1889 = juris Rn. 10).

    Der Nachweis solcher Verkaufsbemühungen ist allenfalls dann entbehrlich, wenn diese von vornherein hoffnungslos erscheinen, etwa weil ein Erhalt des Denkmals von vornherein für jedermann auch unter Berücksichtigung besonderer Affektionsinteressen offensichtlich unwirtschaftlich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2016 - 4 B 12.16 -, BauR 2016, 1889 = juris Rn. 10).

    Gegen diese Darlegungs- und Beweislastanforderungen im Hinblick auf die Unveräußerlichkeit des Denkmals zu einem angemessenen Preis bestehen auf Grund der besonderen Bedeutung der Denkmalpflege als Gemeinwohlaufgabe und der Sozialbindung des Eigentums keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.2016 - 4 B 12.16 -, BauR 2016, 1889 = juris Rn. 7).

  • BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 23.22

    Gesetzliche Genehmigungspflicht für die Beseitigung eines Kulturdenkmals

    Die Privatnützigkeit wird aber erst dann nahezu vollständig beseitigt, wenn auch die Möglichkeit einer Veräußerung praktisch entfällt, weil sie sich nicht oder nur unzumutbar, etwa gegen einen allein symbolischen Kaufpreis, ins Werk setzen lässt (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - NVwZ 2017, 641 Rn. 8).

    Es ist mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar, dem Eigentümer die Darlegungs- und Beweislast dafür aufzubürden, dass er von seinem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (BVerwG, Beschlüsse vom 17. November 2009 - 7 B 25.09 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 365 Rn. 12 und vom 28. Juli 2016 a. a. O. Rn. 7; ebenso UA Rn. 73 und 76).

    Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis vom 20. November 2008 - 2 A 269/08 - (AS RP-SL 37, 20) hat sich der Senat bereits geäußert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - NVwZ 2017, 641 Rn. 12).

    Es erschließt sich nicht, welche rechtsgrundsätzliche Klärung die Beschwerde (wohl) für die Frage anstrebt, wann im Sinne des Senatsbeschlusses vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - (NVwZ 2017, 641 Rn. 8) die Möglichkeit einer Veräußerung praktisch entfällt.

    Nach ihrer Auffassung weicht das Urteil von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 - (BVerfGE 100, 226) und vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 - (BVerfGE 102, 1) sowie dem Senatsbeschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - (NVwZ 2017, 641) ab.

  • VG Hannover, 10.12.2019 - 4 A 3726/19

    Baudenkmal; Darlegungslast; Veräußerungsbemühungen; wirtschaftliche

    Anderenfalls verbleibt einem Eigentümer auch in tatsächlicher Hinsicht die Veräußerungsbefugnis, die elementarer Bestandteil der Handlungsfreiheit im Bereich der Eigentumsordnung ist (BVerfG, Beschluss vom 19.06.1969 - 1 BvR 353/67 - BVerfGE 26, 215 ; BVerwG, Beschluss vom 28.07.2016 - 4 B 12/16 -, Rn. 7, juris).

    Verpflichtet, sein Eigentum aus der Hand zu geben, ist der Eigentümer nicht (BVerwG, Beschluss vom 28.07.2016 - 4 B 12/16 -, Rn. 8, juris).

    Zugleich dient es den Zielen des Denkmalschutzes, von einem Abriss eines Gebäudes abzusehen, wenn ein Erwerber - etwa aufgrund anderer wirtschaftlicher Einschätzungen, höherer Risikobereitschaft oder eines besonderen Affektionsinteresses - bereit ist, auch bei negativer Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Denkmal zu erhalten (BVerwG, Beschluss vom 28.07.2016 - 4 B 12/16 -, Rn. 10, juris; OVG Koblenz, Urteil vom 17.06.2015 - 8 A 11062/14 - 8 A 11062/14 -, Rn. 42, juris; OVG Magdeburg, Urteil vom 18.02.2015 - 2 L 175/13 - Rn. 92, juris; OVG Münster, Urteil vom 13.09.2013 - 10 A 1069/12 - Rn. 43, juris).

    Zudem ist es gerade wegen der Privatnützigkeit des Eigentums Sache des Eigentümers, ein Nutzungskonzept für das Denkmal zu entwickeln und auf seine Realisierbarkeit zu prüfen, und sich nicht ein solches Konzept von der Denkmalbehörde vorgeben zu lassen (BVerwG, Beschluss vom 28.07.2016 - 4 B 12/16 -, Rn. 7, juris; BVerwG, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 B 25/09 -, Rn. 12, juris).

    Von Bedeutung kann etwa sein, ob das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung so eindeutig ist, dass Verkaufsversuche und ein Erhalt des Denkmals auch unter Berücksichtigung von Affektionsinteressen möglicher Käufer von vornherein hoffnungslos erscheinen (BVerwG, Beschluss vom 28.07.2016 - 4 B 12/16 -, Rn. 10, juris; VGH Mannheim, Urteil vom 22.11.2019 - 1 S 2984/18 -, Rn. 90, juris; vgl. auch Guckelberger, NVwZ 2016, 17 ; Hartleb/Wurster, in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand Oktober 2015, D Rn. 269: "Indizwirkung" der Wirtschaftlichkeitsberechnung).

  • OVG Sachsen, 27.09.2018 - 1 A 187/18
    Besteht die Möglichkeit, das jeweilige Baudenkmal zu veräußern, kann der Eigentümer von seiner grundrechtlich von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützten Veräußerungsbefugnis aber Gebrauch machen (BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 2016 - 4 B 12/16 -, juris Rn. 10).

    Zugleich dient es den Zielen des Denkmalschutzes, von einem Abriss eines Gebäudes abzusehen, wenn ein Erwerber - etwa aufgrund anderer wirtschaftlicher Einschätzungen, höherer Risikobereitschaft oder eines besonderen Affektionsinteresses - bereit ist, auch bei negativer Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Denkmal zu erhalten (BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 2016 - 4 B 12/16 - a. a. O.) Im Hinblick darauf ist von der Unzumutbarkeit der Denkmalerhaltung aus wirtschaftlichen Gründen erst dann auszugehen, wenn der private Denkmaleigentümer das Kulturdenkmal nicht zu einem angemessenen Preis verkaufen kann (Senatsurt. v. 19. Januar 2016 a. a. O., Rn. 25; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 2016 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 20.07.2021 - 1 A 1040/19

    Vorbescheid; Verlängerung; Auslegung denkmalschutzrechtlicher Zustimmung

    Die Frage, wo die Grenze der Zumutbarkeit im Einzelnen verläuft und in welchem Umfang der Eigentümer durch die Versagung der denkmalschutzrechtlichen Zustimmung in unzumutbarer Weise getroffen würde, lässt sich allein nach den konkreten Umständen des jeweiligen Sachverhaltes beantworten (BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, BVerfGE 100, 226-248, juris Rn. 85; BVerwG, Urt. v. 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 -, juris Rn. 9 f. und Beschl. v. 7. Februar 2002 - 4 B 4.02 -, juris Rn. 8; Senatsurt. v. 18. Januar 2006 a. a. O., juris Rn. 41).

    Maßstab sind dabei aber nicht die wandelbaren Vermögensverhältnisse oder die Leistungsfähigkeit des konkreten Denkmaleigentümers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 2016 a. a. O., juris Rn. 11).

    Dabei muss die Denkmalschutzbehörde zur Frage der Unzumutbarkeit auch keine Ermittlungen anstellen, vielmehr ist der antragstellende Denkmaleigentümer, d. h. derjenige der die Genehmigung gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 SächsDSchG beantragt, insoweit darlegungspflichtig (vgl. Senatsurt. v. 19. Januar 2016 - 1 A 275/14 -, juris Rn. 30 und v. 7. November 2019 a. a. O., Rn. 57; BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 2016 a. a. O., Rn. 7).

  • BVerwG, 13.12.2016 - 4 B 29.16

    Drittschützende Wirkung von Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche in

    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), also näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr; BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 - juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2019 - 1 S 2984/18

    Genehmigung zum Abriss eines sanierungsfähigen Kulturdenkmals

    Die Versagung der Zustimmung zur Erteilung einer Abbruchgenehmigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann nicht mehr zumutbar, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch auch nicht veräußern kann (vgl. BVerfG, Beschl. vom 02.03.1999, a.a.O. Rn. 85; im Anschluss hieran BVerwG, Beschl. v. 28.07.2016 - 4 B 12.16 - juris Rn. 7; Beschl. v. 17.11.2009 - 7 B 25.09 - juris Rn. 15).
  • VG Weimar, 10.05.2023 - 4 K 762/19

    Denkmalrechtliche Erlaubnis für Totalabriss eines Kulturdenkmals;

    Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Objekt nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll genutzt und auch praktisch nicht mehr veräußert werden kann (s. dazu grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12/16 -, Rn. 7, juris).

    Dabei darf der zu erzielende Erlös nicht nur einen symbolischen Preis darstellen, der mit einer wirtschaftlichen Verwertung und dem tatsächlichen Wert des Denkmals nichts mehr zu tun hat (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12/16 -, Rn. 8, juris).

    Denn es dient den Zielen des Denkmalschutzes, von einem Abriss eines Gebäudes abzusehen, wenn ein Erwerber - etwa aufgrund anderer wirtschaftlicher Einschätzungen, höherer Risikobereitschaft oder eines besonderen Affektionsinteresses - bereit ist, auch bei negativer Wirtschaftlichkeitsberechnung ein Denkmal zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 4 B 12/16 -, Rn. 10, juris).

  • OVG Sachsen, 07.11.2019 - 1 A 676/17

    Kulturdenkmal; Eingriff; Genehmigungsfähigkeit; Vorbescheid

    57 Die Frage, wo die Grenze der Zumutbarkeit im Einzelnen verläuft und in welchem Umfang der Eigentümer durch die Versagung der denkmalschutzrechtlichen Zustimmung in unzumutbarer Weise getroffen würde, lässt sich vielmehr allein nach den konkreten Umständen des jeweiligen Sachverhaltes beantworten (BVerfG, Beschl. v. 2. März 1999 - 1 BvL 7/91 -, juris Rn. 85;BVerwG, Urt. v. 28. Juli 2016 - 4 B 12.16 -, juris Rn. 9 f. und Beschl. v. 7. Februar 2002, BRS 66 Nr. 209; Senatsurt. v. 18. Januar 2006 - 1 B 444/05 - a. a. O. und ).

    Maßstab sind dabei aber nicht die wandelbaren Vermögensverhältnisse oder die Leistungsfähigkeit des konkreten Denkmaleigentümers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. Juli 2016 a. a. O., juris Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 3 S 4115/20

    Wirksamkeit der denkmalrechtlichen Gesamtanlagenschutzsatzung "Historische

  • VG Gelsenkirchen, 10.12.2019 - 6 K 9819/17

    Denkmal Abbruchgenehmigung Zumutbarkeit Eigentum

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2016 - 3 N 24.15

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Beweisantragsablehnung bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2016 - 2 L 65/14

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

  • VG Ansbach, 04.11.2020 - AN 3 K 19.01575

    Bauvorbescheid für die Beseitigung eines denkmalgeschützten Gebäudes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2017 - 1 A 1436/17

    Beweiserhebung zur Verfolgung eines Asylbewerbers durch die Hisbollah im Libanon

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - 1 A 2199/16

    Drohen von Repressalien durch Konversion eines marokkanischen Staatsangehörigen

  • OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde;

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2017 - 1 LA 8/17

    Erteilung einer Abbruchgenehmigung für ein im Bereich einer Erhaltungssatzung

  • VGH Bayern, 09.01.2024 - 1 ZB 20.2390

    Berechtigtes Interesse an Feststellung fehlender Denkmaleigenschaft (verneint für

  • VG Magdeburg, 07.07.2020 - 4 A 330/18

    Denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung; Unzumutbarkeit der Unterhaltung für

  • BVerwG, 15.07.2022 - 4 B 32.21

    Zulässigkeit einer denkmalschutzrechtlichen Auflage hinsichtlich einer

  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 2 ZB 16.152

    Verpflichtung des Eigetümers zur Tragung der Kosten für Maßnahmen zur

  • BVerwG, 16.08.2018 - 4 B 41.17

    Außerachtlassen des Abstandsflächenrechts unter Berufung auf das nachbarliche

  • VGH Bayern, 09.09.2022 - 1 CS 22.1517

    Verpflichtung zur Beibringung eines Fachgutachtens - Erhaltung eines Denkmals

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 15 ZB 18.31200

    Gehörsrüge: Verständigungsprobleme mit Dolmetscher in der mündlichen Verhandlung

  • OVG Sachsen, 10.03.2022 - 1 A 64/16

    Vorbescheid; Villa; Villengarten; Kulturdenkmal; Untätigkeitsklage

  • BVerwG, 14.03.2018 - 4 B 5.18

    Nutzung von Stellplätzen in den Vorgärten der näheren Umgebung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2021 - 1 A 1555/20

    Versagung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 M 121/16

    Denkmalschutzrechtliche Erhaltungspflicht

  • OVG Niedersachsen, 31.03.2022 - 1 LA 26/21

    Denkmalschutz; denkmalschutzrechtliche Anordnung; Erhaltungspflicht; unterlassene

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 1 A 1333/23
  • VG Stuttgart, 15.09.2023 - 6 K 51/22

    Baugenehmigung: Ersatzneubau einer Mobilfunkanlage innerhalb einer als

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2023 - 1 L 35/21

    Rücknahme einer Zuwendungsgewährung an einen sich in Schwierigkeiten befindenden

  • VGH Bayern, 04.09.2018 - 15 ZB 18.32165

    Asylantrag wegen Konversion zum Christentum - erfolgloser Antrag auf Zulassung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2022 - 1 A 2740/20

    Anspruch auf Gewährung einer weiteren Beihilfe zu einer stationären Behandlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 1 A 1322/23
  • VG Minden, 18.05.2022 - 9 K 3548/18
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2022 - 1 A 191/22

    Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität des internationalen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2018 - 1 A 2963/17

    Zusammenhang zwischen monotonen Antworten auf inhaltliche Fragen zur Religion und

  • VG Ansbach, 08.03.2021 - AN 3 K 18.00143

    Verpflichtung zum Rückbau von Dachflächenfenstern in Baudenkmal

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 1 A 1778/22
  • VG Weimar, 14.06.2023 - 4 K 677/20

    Denkmalschutz; Wiederaufbauverfügung nach ungenehmigtem Abriss eines Teilstücks

  • VG München, 07.06.2022 - M 1 S 22.210

    Anordnung denkmalrechtlicher Erhaltungsmaßnahmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2022 - 1 A 3023/20

    Drohen von relevanten Repressalien wegen tatsächlicher oder vermeintlicher

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2023 - 1 A 2821/21

    Asylklageverfahren; Berufungszulassungsgrund; ernstliche Zweifel; grundsätzliche

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